Unter Prüfen versteht man alle Tätigkeiten, durch welche festgestellt wird, ob die Ausführung der gesamten elektrischen Anlage den jeweils zutreffenden Bestimmungen entspricht. Die Prüfung umfasst das Besichtigen, Erproben und Messen
DC-Elektrotechnik prüft ordnungsgemäß nach ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis -63 unter Berücksichtigung der neuen ÖVE/ÖNORM E 8101 Teil 6 (Erscheinungsjahr 2019).
Der Personen- und Sachschutz zählt für uns zu den wichtigsten Aufgaben, wodurch die Einhaltung dieser Vorschriften unabdingbar ist.
Erstprüfung
Wiederkehrende Prüfung
Außerordentliche Prüfung
Erstprüfung elektrischer Anlagen
Jede elektrische Anlage muss während der Errichtung bzw. bei Fertigstellung bevor sie in Betrieb genommen wird, geprüft werden. Es muss vor der Inbetriebnahme festgestellt und nachgewiesen werden, dass Sie die Anforderungen der jeweils zutreffenden technischen Bestimmungen erfüllt.
Wiederkehrende Prüfung
Im Zuge der „Wiederkehrenden Prüfung“ ist die Anlage mit Sorgfalt zu besichtigen, um in Verbindung mit Erproben und Messen den Nachweis zu erbringen, dass sie den gültigen Vorschriften entspricht. Die Bestimmung der Häufigkeit „Wiederkehrender Prüfungen“ ist von der Art der Anlage, der Benutzungs- und Betriebsart, sowie der Wartungsintensität und den äußeren Einflüssen auf die Anlage abhängig und kann durch die zuständige Behörde festgelegt werden. So sieht z.B. die Elektroschutzverordnung (ESV 1995 BGBl.Nr. 706/1995) Prüfintervalle im Allgemeinen mit 5 Jahre vor. Oder z.B. in der ÖVE/ÖNORM E 8101:2019-01-01, diese sieht „Wiederkehrende Prüfungen“ für Wohnungen oder Büros längstens alle 10 Jahre vor.
Außerordentliche Prüfung
Eine „Außerordentliche Prüfung“ ist dann notwendig, wenn kein ordnungsgemäß geführtes Anlagenbuch in weiterem Sinne kein Prüfbericht vorliegt oder wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Wiedererrichtung an der Anlage durchgeführt wurden. Die „Außerordentliche Prüfung“ entspricht im Wesentlichen einer Erstprüfung.